Jugendschutz und Verhalten auf der Con

Wir wollen alle am Ende der Con in guter Stimmung nach Hause gehen. Aus langjähriger Erfahrung gelingt das vor allem mit gegenseitigem Respekt, Höflichkeit, Toleranz und Rücksichtnahme im Umgang mit den anderen Teilnehmenden und respektvoller Auswahl von Themen für die angebotene Spielrunde.

Ausgrenzungen jeglicher Art haben auf der Con keinen Platz. Wir leben von der Vielfalt.

Diskriminierungen oder Belästigungen werden nicht toleriert! Achtet bitte aufeinander, um eine positive und angenehme Atmosphäre für alle zu schaffen. Wenn ihr euch unwohl fühlt, meldet euch bitte sofort beim Orga‑Team. Wir helfen euch gerne und diskret weiter, unabhängig vom Thema (das gilt auch und gerade bei Problemen mit einem Mitglied der Orga).

Im Ernstfall wird es uns auch gelingen, eine sichere Heimfahrt zu organisieren.

Das Orga-Team ist stets ansprechbar und bemüht, während der Con gut sichtbar zu sein. Ihr erkennt uns an den gelben T-Shirts.

Zutrittsberechtigung

Zugelassen sind alle Personen, die ein gültiges Ticket für die Veranstaltung bei sich führen. Bitte habt das Ticket bei euch und tragt den Button offen an der Kleidung. Nach Ablauf der Veranstaltung erlischt die Zutrittsberechtigung.
Verloren gegangene Eintrittskarten können nicht erstattet werden. Die Plätze in den einzelnen Spielrunden sind begrenzt. Die Orga kann daher keine Garantie dafür übernehmen, dass jede*r von euch zu jedem Zeitpunkt an einer Spielrunde teilnehmen kann. Die meisten Runden haben eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern. Wir stellen die Einschreibelisten jedoch erst zu Beginn der Spielrunden zur Verfügung, um Chancengleichheit so gut es geht zu ermöglichen. Jeder Spieler hat das Recht sich für freie Plätze einzutragen.

Hygienekonzept

Die SARS-CoV2 Pandemie haben wir hinter uns. Wie anderswo auch üblich erwarten wir, dass ihr bei Symptomen einer akut ansteckenden Krankheit auf eine Teilnahme verzichtet.

Minderjährige unter 14 Jahren

Minderjährige unter 14 Jahren dürfen das Gelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer für sie verantwortlichen Person von über 18 Jahren betreten. Diese Personen haften für alle durch die Minderjährigen verursachten Schäden.

Weitere Beschränkungen gibt es derzeit nicht, da die Veranstaltung ab 23:00 die Pforten schließt.

Aufsicht und Hausrecht

Die Veranstaltenden benennen zur ordnungsgemäßen und reibungslosen Durchführung der Veranstaltung Aufsichtskräfte. Diese sind berechtigt, allen Teilnehmenden Anweisungen zu erteilen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Durchsetzung der Veranstaltungsordnung. Bei grobem Fehlverhalten kann, nach Absprache mit dem Veranstaltungsverantwortlichen, durch das Orga-Team ein Platz- bzw. Hausverbot erteilt werden.

Das Hausrecht der Verantwortlichen des Objekts „Pat’s Colour Box“ wird von dieser Vorschrift nicht berührt und bleibt unabhängig von dieser Veranstaltungsordnung bestehen.

Lautstärke

Unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Interessen vermeiden alle Besuchenden die Verursachung unangemessenen Lärms. Ab 22:00 Uhr bis 9:00 Uhr ist der verursachte Lärm zudem auf ein absolutes Minimum zu beschränken (es gilt eine Nachtruhe). Bei Verstößen hiergegen behält sich der Veranstaltenden vor, einen sofortigen Platz- bzw. Hausverweis gegenüber den Störenden auszusprechen und die durch den Verstoß unmittelbar und mittelbar verursachten Schäden geltend zu machen.

Haftungsausschluss

Die Besuchenden achten selbst auf die durch sie mitgeführten Gegenstände. Die Veranstaltenden übernehmen für deren Sicherheit bzw. Unversehrtheit keinerlei Haftung.
Überdies schließt der Veranstalter jegliche Haftung für das Verhalten seiner Hilfspersonen aus. Ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliches Verhalten.

Ebenso hat sich jeder so zu verhalten, dass andere Teilnehmenden keinen Schaden erleiden. Die Veranstaltenden übernehmen keine Haftung für Personenschäden.

Ordnung und Sauberkeit

Alle Besuchenden achten selbst auf die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit. Abfälle sind in den hierfür bereitgestellten Behältern zu entsorgen. Die Räume im Haus sind sorgsam zu nutzen, sodass eine Schädigung unterbleibt. Bei Schädigungen ist Schadensersatz zu leisten.

Drogen

Der Besitz, die Weitergabe, der Verkauf von Drogen sind auf dem Gelände grundsätzlich untersagt. Für Personen, die Drogen einnehmen, behalten sich die Veranstaltenden den Ausspruch eines Platz- bzw. Hausverbots vor.
Alkohol ist von diesem Verbot ausgenommen. Für diesen gelten nachfolgende Besonderheiten.

Alkohol

Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG; siehe Aushang).

Bei übermäßiger Einnahme von Alkohol, kann ein Platz- bzw. Hausverbot an die betroffenen Personen ausgesprochen werden.

Rauchen

Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Colourbox untersagt. Insbesondere müssen wir supergenau darauf achten, dass keine Zigarettenreste auf und vor dem Gelände zurückbleiben, auch nicht auf der öffentlichen Straße! In Pat’s Colour Box ist ein Kindergarten untergebracht!

Zum Rauchen wechselst du bitte die Straßenseite. Gegenüber hängt ein Aschenbecher an einem Verkehrsschild.

Gültigkeit

Diese Veranstaltungsordnung gilt für den Zeitraum der DreRoCo Nebelung.

Die Besuchenden erklären sich durch das Betreten und Verweilen auf dem Gelände mit der Geltung der Veranstaltungsordnung einverstanden.

Sollte eine Bestimmung dieser Hausordnung aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die dieser am nächsten kommt.

Wir wünschen allen Teilnehmenden viel Spaß bei den angebotenen Spielrunden und sonstigen Veranstaltungen. Für konstruktive Kritik, Anregungen, aber auch für Lob sind wir jederzeit offen und dankbar.